Zoll-Service-Krings

Zoll ist unser Auftrag

Informationen und Neuigkeiten rund um  die Intrastat

Bei der Intrastat-Meldung handelt es sich um eine Handelsstatistik welche den tatsächlichen Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen gemeinschaft aufzeigt.

Unternehmen müssen ab erreichen der Meldeschwellen die Wareneingänge (Erwerbe) und Versendungen (Verkäufe) zentral an das Bundesamt für Statistik in Wiesbaden melden.

- Die Anmeldeschwelle zur Feststellung der Auskunftspflicht ändert sich jährlich und liegt in diesem Jahr je nach Verkehrsrichtung liegt bei:

  • Versendungen liegt der Wert bei 500.000 Euro
  • Eingängen liegt der Wert bei 800.000 Euro

- Neue Anträge zur Meldung im ASCII-Format werden grundsätzlich nicht mehr stattgegeben. Anmeldern, die ihre Daten derzeit im ASCII-Format übermitteln, wird empfohlen eine Umstellung auf die in der Intrahandelsstatistik zugelassenen XML-Formate INSTAT/XML und DatML/RAW zu tätigen.

- Großbritannien tritt nach heutigem Kenntnisstand mit Ablauf des 31.12.2020 aus der Europäischen Union aus („Brexit“) und ist demzufolge von dem Folgetag an aus EU-Sicht als Drittland zu bezeichnen.

Mit Blick auf die Intrahandelsstatistik würde ein „harter Brexit“ bedeuten, dass alle Unternehmen unmittelbar Zollanmeldungen für die nach bzw. aus Großbritannien grenzüberschreitend versandten Waren (i.d.R. über das IT-Zollverfahren ATLAS) bei den zuständigen Zollbehörden abgeben müssen. Damit würde die Verpflichtung, Anmeldungen zur Intra-handelsstatistik abzugeben, entfallen und damit auch die Befreiung wie z.B. Meldeschwellen. Sollten sich andere Regel z.B. aus einem weichen Brexit ergeben, werden wie Sie hier auf unserer Seite informieren.