Zoll-Service-Krings

Zoll ist unser Auftrag

N E W S

Hier stellen wir ihnen aktuelle News aus dem Bereich Zoll und Außenwirtschaft vor.


Neues Warenverzeichnis 2022

Zum Jahreswechsel wurden wieder diverse Warentarifnummern für die Außenhandelsstatistik angepasst. Klicken Sie diesen einfach um auf die Seite des Statistischen Bundesamtes zu kommen um sich die Änderungen anzusehen. Vergessen sie auch nicht ihre ERP Systeme entsprechen zu aktualisieren, damit Sie immer die korrekte Tarifnummer verwenden und an die entsprechenden Beteiligten weitergeben. Bei Rückfragen beraten wir Sie gerne hierzu.


DESTATIS



Wegfall der Freigrenzen im ECommerce und Postverkehr

Bisher galt für Sendungen aus dem Drittland immer, dass Waren unter 22,-€ von der Zollanmeldung befreit sind.

Dies ändert sich nun zum 01.07.2021. Ab diesem Zeitpunkt muss jede Ware versteuert werden. Was heißt dies für Sie? Entweder ein Vertreter wie z.B. Post oder ein anderer Dritter meldet die Waren an. Wenn das Paket dann bei Ihnen an die Haustür geliefert wird, wird vom Zusteller die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% oder 7% kassiert und eine Bearbeitungsgebühr.

Fazit: Direkt-Importe für Kleinstsendungen werden damit für Verbraucher teurer und es lohnt ggf. der Gang in das lokale Geschäft.


Brexit

Die Experten sind sich sicher. Der Brexit kommt zum 31.01.2020. Anschließend haben die Britten noch einmal die Möglichkeit den Austritt zu verlängern was aber grundsätzlich per Gesetzt verboten ist.

Was ändert sich für Sie?

Sofern der Brexit zum 31.01.2020 vollzogen wird, ändert sich für Sie bis zum 31.12.2020 erst einmal nichts. Die EU und England halten die Abkommen aufrecht.

Kommt der harte Brexit zum 31.12.2020 so müssen ab dem 01.01.2021 für Sendungen nach England Ausfuhranmeldungen abgegeben werden. Darüber hinaus können dann Versandverfahren eröffnet werden, um die Grenzabfertigung zu beschleunigen. Beide Verfahren müssen über ein IT-gestütztes System beim Zollamt angemeldet werden.

Wir halten Sie hier auf dem aktuellen Stand.

Bürger- und Gechäftskundenportal

Wussten Sie schon, dass sie bald keine Anträge mehr auf Papier abgeben können? Sei es der Antrag einer EORI-Nummer, ein Antrag auf NEE oder ähnliches? Diese Angelegenheiten müssen dann über das BuG-Portal der Zollbehörde auf Zoll.de eingereicht werden.
Sie können sich bereits heute registrieren um keine zeitlichen Verzögerungen in ihrem Geschäftsprozess zu haben.

Link: www.zoll-portal.de

Ausfuhrlieferungen im nicht kommerziellen Reiseverkehr; Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro seit dem 1. Januar 2020 -Tax free einkaufen-


Zum 1. Januar 2020 können für liefernde Händler nur Einkäufe ab einem Rechnungsbetrag von 50,01 Euro (je Kassen- oder Rechnungsbeleg) zu einer Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr führen.  

Für Einkäufe oder Lieferungen vor dem 1. Januar 2020 werden Ausfuhrkassenzettel bzw. Kassenbons auch mit einem Wert unter 50,01 Euro unter Beachtung der Ausfuhrfrist, längstens jedoch bis zum 31. März 2020, abgestempelt.

Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass Fragen zum Verfahren der Befreiung von der Umsatzsteuer von der Zollverwaltung mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden können.

Weitere Informationen entnehmen Sie auf der Internetseite zum Thema Tax free einkaufen.

 

Türkei führt das UZ im Warenverkehr mit der EU gegen den Zollunionsgedanken ein

Bisher reichte bekanntlich das A.TR zwischen dem Warenverkehr EU-TR. Die Türkei fordert jetzt aber zusätzlich zu jedem A.TR ein UZ bzw. eine Lieferantenerklärung um den genauen Ursprung der Ware zu erfahren. Sendungen aus der Türkei in die EU sind von dieser Regel nicht betroffen, da die EU auf die Vorlage eines UZ bzw. Lieferantenerklärung verzichtet.


Änderungen der Incoterms -Incoterms 2020-

Alle zehn Jahre werden die Incoterms überarbeitet. 2020 war es wieder soweit und die Incoterms 2010 wurden überarbeitet und in die Incoterms 2020 übernommen.

DAT wird durch die den neuen Incoterm DPU (Delivered at Palce Unloaded) abgelöst. DPU hat die gleichen Bestandteile wie DAP nur ist hier die Entladung noch vom Versender zu organisieren.

CIP ist jetzt mit "all risk Versicherungsschutz" verknüpft

FCA wurde um die Option erweitert nun auch für Containerterminals verwendet zu werden. Bisher war bei FCA immer bis Übergabe an den ersten Frachtführer verbunden. Nun kann FCA Terminal Shanghai vereinbart werden und der Versender trägt die Kosten bis zum Terminal Shanghai.