Nacherhebung, Erlass, Erstattung
Nacherhebung
Bei der Zollabfertigung wurde versehentlich der falsche Warenwert angegeben? Keine Sorge wir helfen ihnen den Fall zu heilen. Wir stellen den nötigen Nacherhebungsantrag beim Zoll und Sie zahlen die Einfuhrabgaben nach
Erlass
Sie möchten einen Antrag auf Erlass stellen, da Sie aufgrund eines Fehlers zu hohe Abgaben gezahlt haben? Wir stellen für Sie den nötigen Antrag bei Zoll.
Erstattung
Sie haben nachträglich ein Präferenzdokument erhalten und möchten ihre gezahlten Einfuhrabgaben (Zoll) vom zurück erhalten? Wir erstellen für Sie das Erstattungsverfahren.
Ihr Vorteil: Sie zahlen nur für unsere Dienstleistung, wenn dem Antrag stattgegeben wird.
In allen anderen Fällen ist unser NEE-Service für Sie kostenlos.