Zoll-Service-Krings

Zoll ist unser Auftrag

Zollverfahren

Zugelassene Formen der Zollanmeldung

Im Grunde werden inzwischen alle Zollanmeldungen elektronisch über das IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) abgewickelt. Dies dienst der überwiegend automatisierten Abfertigung sowie die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.

 Es gibt aber noch andere Möglichkeiten der Zollanmeldung, welche gem Unionsrecht gestattet sind:

  • schriftlich auf Einheitspapier oder als Internetzollanmeldung IZA
  • mündlich
  • durch eine andere Form der Willensäußerung, z.B: konkludentes  Handeln seitens des Anmelders.

Welche Art der Anmeldung erforderlich ist und wann diese genutzt werden darf, ist gesetzlich klar geregelt: elektronisch und in Ausnahmefällen schriftlich kommt weitestgehend bei Firmen zum Tragen, während die Anmeldung durch eine andere Willenserklärung sowie die mündliche Anmeldung größtenteils Privatpersonen vorbehalten ist.


Informieren Sie sich über die einzelnen Verfahren:

- Einfuhr

- Ausfuhr

- NCTS

- SumA Summarische Anmeldung