Einfuhranmeldungen
Waren, welche aus Drittländern eingeführt werden, müssen unabhängig vom Warenwert stehts an der EU-Außengrenze beim Zoll angemeldet und unter Umständen vorgeführt werden und einem Zollverfahren zugeführt werden. Als Zolldienstleister mit 20 Jahren Erfahrung unterstützen wir Sie bei ihrer Einfuhranmeldung und beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um die Zollabwicklung.
Ein Auszug aus unserem Einfuhr-Portflio
- Einzelzollanmeldung (Sie stellen die Bürgschaftskonten)
- Vereinfachtes Anmeldeverfahren VZA inkl. EGZ (sie stellen die Bürgschaftskonten)
- Zollanmeldung ZVG mit Übermittlung der ATA-Nr für den Grenzverkehr oder inkl. ATC/ATD am Hafen oder Flughafen nach Bestätigung der SumA
- Gestellung von NCTS Verfahren mit ihrer ZE-Bewilligung (Ihr Vorteil: Wir erledigen die Zollformalitäten Sie die Entladung)