Zoll-Service-Krings

Zoll ist unser Auftrag

Aktueller Stand zum Brexit vom: 01.01.2021

Es ist soweit. Das vereinigte Königreich hat die EU verlassen. Ein Handelsabkommen wurde in letzter Minute geschlossen. 

Was ändert sich jetzt für Sie? Alle Sendungen von und nach UK müssen einer zollamtlichen Anmeldung zugeführt werden.

Bei der Ausfuhr ist es das Ausfuhrverfahren und bei der Einfuhr ein Einfuhrverfahren oder Zolllagerverfahren.


Können wir Ihnen behilflich sein? Sie haben das erste mal mit einem Export nach UK zu tun und wissen nicht was zu tun ist? Wir beraten Sie gerne und erstellen auch Ihre Ausfuhrbegleitdokumente inkl Ausgangsnachweis. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Kontaktformular.


Wir freuen uns Ihnen bei ihren Warenströmen behilflich zu sein.


Aktueller Stand zum Brexit von: Juni 2020

Nach dem Austritt aus der EU wird das das Vereinigte Königreich (VK) ein neues Zoll-System haben.
Die Regeln werden voraussichtlich die bisher in der EU geltenden Bestimmungen ablösen und ab 01.Januar 2021 in Kraft treten. Dies teilte am 16.06.2020 die Regierung in London mit.
Dabei soll der  Zoll von derzeit zehn Prozent auf Autos bestehen bleiben. Die neuen Regeln sollen einfacher und günstiger als die gemeinsamen Zölle der EU sein. Das vereinitgte Königreich will Zölle für eine Vielzahl von Produkten abschaffen, wobei 60 Prozent des Handels zu den Bedingungen der WTO oder nach anderen Bestimmungen zollfrei nach Großbritannien gelangen sollen.
Allerdings sollen Zölle für Waren beibehalten werden, die mit Branchen innerhalb des vereinigten Königreichs konkurrieren. Dazu gehören unter anderem  die Landwirtschaft, Autoindustrie und Fischerei.
Nach dem Austritt aus der Europäischen Union (EU) möchte Großbritannien Freihandelsabkommen mit Ländern auf der ganzen Welt vereinbaren. Ziel ist es, die Vereinbarungen bis 2022 abzuschließen und diese werden geschätzt 80 Prozent des britischen Handels abdecken.
Bereits in 2020 werden die künftigen Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verhandelt. Die Frist für die Verhandlung ist sehr kurz und werden von Seiten der EU als nicht realisierbar angesehen. Für den Warenverkehr würde ein Abkommen folgendes weitestgehend regeln: 

- Ob und unter welchen Voraussetzungen Zölle erhoben werden
- Ob es Mengenbeschränkungen für bestimmte Waren gibt.
- Ob gemeinsame Normen und Standards weiterhin Bestand haben und gegenseitig weiterhin anerkannt werden, oder ob sie sich auseinanderwickeln. 

Unabhängig vom Ergebnis der Verhandlungen ist klar, dass es nach dem Ablauf der Übergangsfrist eine Zollabfertigung geben muss.

Was bedeutet das für den Warenverkehr zwischen der EU und dem vereinigten Königreich?

• Ausfuhranmeldung für Waren aus der EU in das vereinigte Königreich
• Registrierung mit EORI-Nummer für Exporte für EU Ansässige wird verpflichtend
• EU-Richtlinien verlieren Geltung für die Umsatzsteuer
• Es werden ggf. für sensible Güter Ausfuhrgenehmigungen benötigt, welche beim BAFA beantragt werden müssen.
• Eine Zollsoftware (zum Beispiel Scope) wird für die elektronische Abwicklung benötigt, sofern kein Dienstleister z.B. Zoll-Service-Krings, eingesetzt wird. Zulassung sowie Artikelstammdaten und Codierungen werden dafür unter Umständen benötigt
• Im vereinigten Königreich erfolgt eine Einfuhrabfertigung. Die Höhe der zu entrichtenden Zölle richtet sich grundsätzlich nach dem Zolltarif des vereinigten Königreichs. Dieser wird sich aller Voraussicht am Tarif der europäischen Union orientieren oder ggf. niedriger sein.

Während einer Übergangszeit ist seitens des vereinigten Königreichs geplant, die Zölle auszusetzen.

Was bedeutet das für die Einfuhr aus dem vereinigten Königreich:
• Ausfuhrabfertigung aus UK
• Einfuhranmeldung an der Grenze zur EU oder Transitabfertigung
• EU-Zölle (Einfuhrumsatzsteuer, eventuell Verbrauchsteuer) werden fällig.
• Je nach Warenart können zusätzliche Nachweise, Lizenzen oder Zertifikate erforderlich werden.

Der Zoll
hat weitere Details für Zollanmeldungen in ATLAS in der Teilnehmerinformation 1787/19 veröffentlicht. Anmeldungen für Ein- und Ausfuhren sind nach dem Brexit möglich, der Ländercode ist “GB”  und bei der Ausfuhr ist die Art der Anmeldung “EU” anzumelden.

Die EU
hat verschiedene Informationen zu den einzelnen Themengebiete zusammengestellt:

Das vereinigte Königreich
hat weiter Informationen zur Verfügung gestellt