Brexit und die Ausfuhranmeldung
Zum 01.01.2021 wird UK nicht mehr zur EU gehören und damit ein Drittland werden Damit wird es nicht mehr möglich sein seine Waren ohne eine vorherige Zollabfertigung nach UK zu bringen.
Viele Unternehmen und auch privat Personen stehen ab diesem Zeitpunkt vor dem Problem erstmals mit dem Zoll in Berührung zu kommen.
Wir als Zolldienstleister haben bereits alle Weichen gestellt um Sie bestmöglich zu beraten und Ihre Sendungen von Deutschland nach UK beim Zoll anzumelden.
Die Ausfuhrpflicht gilt für alle Waren ab 1000,-€ oder 1000,- kg Gewicht.
Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden Ihre Waren schnell, rechtskonform und kostengünstig durch den Zoll zu bringen.
Rufen Sie uns an oder kontaktieren uns über unser Kontaktformular. Unser Team wird sich umgehend bei Ihnen melden um die optimale Lösung für Sie zu finden.
Sie möchten gerne ihre Zollanmeldungen selber durchführen? Kein Problem. Informieren Sie sich über Scope, die Zolllösung für kleine Unternehmen und Konzerne.
Sie erstellen selber die Ausfuhranmeldung oder machen dies zum ersten Mal?
Kein Problem hier ein kleiner Tipp.
Als Anmeldungsart/ Anmeldeart in der Ausfuhr müssen Sie "EU" verwenden und nicht "EX" wie es vielleicht vermuten lässt.
Dies können Sie auch in der Atlas Teilnehmerinformation 092/2020 entnehmen. Diese können Sie sich hier anschauen.