Ausfuhranmeldungen
Bei der Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der Europäischen Union ist eine gibt es einige Regeln zu beachten. Die Ausfuhranmeldung beim Zoll ist dann erforderlich, wenn die Lieferung einen Warenwert von 1.000 Euro oder ein Gewicht von 1.000 kg übersteigt.
Die Anmeldung wird beim zuständigen Ausfuhrzollamt abgegeben und beim Ausgangszollamt erledigt. Wenn die Ausfuhr in ein NCTS Verfahren überführt wird, ist die Ausfuhrzollstelle auch gleich der Ausgangszollstelle.
Bei Lieferungen unterhalb dieser Werte ist eine Vorlage der Handelsrechnung bei der Grenzzollstelle ausreichend. Genehmigungspflichtige Waren sind von dieser Ausnahme ausgenommen. Diese müssen immer beim Zoll angemeldet werden - dies ist unabhängig vom Warenwert oder Gewicht. Eine Genehmigung kann beim BAFA beantragt werden.
Ein kleiner Auszug aus unserem Ausfuhr-Portfolio:
- Ausfuhranmeldungen (inkl. Ausgangsvermerk)
- Ausfuhranmeldungen für Kraftfahrzeuge
- Passive Veredelung (PV)
- Vorübergehende Ausfuhr
- Versandverfahren (NCTS) wenn Sie über eine GRN verfügen
- Carnet-TIR
- Carnet-ATA (Messe, Ausstellung, Berufsausrüstung)
- Erstellung von Präferenzpapieren (A.TR., EUR.1, T2L, T2LF)
- Beschaffung von Ursprungszeugnissen (UZ)